
bei:
- Alkohol (Einfach-, Mehrfachauffälligkeiten)
- Drogen (Cannabis, Amphetamin, Ecstasy, Kokain, usw.)
- Punkten im VZR durch Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Rotlichtverstößen,
Nötigung, Unfallflucht, Fahren ohne Versicherungsschutz und vieles mehr
- Aggressionen und Straftaten auch außerhalb des Straßenverkehrs
- Verkehrspsychologische Beratung nach §4 Abs. 9 StVG
- Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit
(nach §69a Abs.7, Satz 1 StGB)
flexible und kurzfristige Terminvergabe unter:
06133 / 7017 216
Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!